Erbbescheinigung
Die Erbbescheinigung ist häufig unabdingbar, um über die Hinterlassenschaft einer verstorbenen Person verfügen zu können, insbesondere wenn es um Konten oder um Grundeigentum geht. Die Erbbescheinigung gibt Auskunft über den Kreis der Erbberechtigten, um sich gegenüber Behörden und Dritten ausweisen zu können. Sie dazu auch das Erbbescheinigung Merkblatt [PDF, 98.0 KB]einer Erbbescheinigung/Anmeldung des Erbgangs beim Grundbuchamt (Stand: 1. Juli 2009)
Das Bestellung_EB [DOC, 206 KB] ist dem Gerichtspräsidium am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person einzureichen.
Für die Gemeinde Unterentfelden ist dies
Bezirksgericht Aarau
Kasinostrasse 5
Postfach
5001 Aarau
Telefon 062 836 56 36
Fax 062 836 56 76
