Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB (Urteilsfähigkeit und Mündigkeit). Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Das Zeugnis kann direkt am Schalter der Gemeindekanzlei, über den Online-Schalter oder telefonisch unter 062 737 03 30 bestellt werden. Die Kosten für ein Handlungsfähigkeitszeugnis betragen CHF 20.00.

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