Abgabe der Steuererklärung / Gesuch um Fristerstreckung
Die Abteilung Steuern ist sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern dadurch die Arbeit und erfahren schneller, wie viel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an uns. Die Abgabefristen sehen wie folgt aus:
Unselbstständig Erwerbende und Rentner: 31. März
Selbstständig Erwerbende und Inhaber von Personen- und Kapitalgesellschaften: 30. Juni
