Adressauskünfte

Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes bzw. von § 5 des kantonalen Gesetzes über die Niederlassung und den Aufenthalt der Schweizer vom 8. März 1983 erteilt werden.

Für eine Adressauskunft benötigen wir:

  • Schriftliche Anfrage
  • Interessennachweis
  • Adressiertes und frankiertes Antwortcouvert

Die Adressauskunft ist kostenpflichtig. Die Gebühren von Fr. 20.00 werden in Rechnung gestellt.

Telefonische Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt.

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