Adressauskünfte
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes bzw. von § 5 des kantonalen Gesetzes über die Niederlassung und den Aufenthalt der Schweizer vom 8. März 1983 erteilt werden.
Für eine Adressauskunft benötigen wir:
- Schriftliche Anfrage
- Interessennachweis
- Adressiertes und frankiertes Antwortcouvert
Die Adressauskunft ist kostenpflichtig. Die Gebühren von Fr. 20.00 werden in Rechnung gestellt.
Telefonische Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt.
