Pflanzen, Sträucher und Bäume
Die Abstandsvorschriften für Einfriedigungen, Bäume und Sträucher gegenüber privaten Gärten, Baumgärten oder Weiden sind in den §§ 88 - 91 EG ZGB) geregelt.
Gesetzesauszug Abstandsvorschriften [PDF, 91.0 KB]
Grafische Erläuterung [PDF, 16.0 KB]
