Hundemarken
Hunde ab einem Alter von drei Monaten sind bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Die Hundekontrollmarken können am Schalter bezogen werden. Die Frist für den Kauf der Hundemarke ist jeweils der 31. Mai des laufenden Jahres. Die Marke kostet CHF 115.00. Sie ist für ein Jahr gültig und muss auch bezogen werden, wenn der Hund mit einem Mikrochips versehen ist. Stirbt der Hund oder wechselt der Besitzer, ist der Abteilung Finanzen Meldung zu erstatten.
Für bestimmte Hunde (z.B. Blindenhunde, Rettungshunde), gelten im Kanton Aargau Steuererleichterungen oder -befreiungen.
Gesetz über das Halten und Besteuern der Hunde [PDF, 45.0 KB]
Vollziehungsverordnung zum Gesetz über das Halten und Besteuern der Hunde [PDF, 51.0 KB]
