Termine Steuern
Im Februar
Die Steuererklärungsformulare werden durch das Kantonale Steueramt verschickt
31. März
Einreichungsfrist Steuererklärung für Unselbständigerwerbende und Rentner
30. April
Zahlungstermin provisorische Rechnung laufendes Steuerjahr mit Skonto
30. Juni
Einreichungsfrist Steuererklärung für Selbständigerwerbende oder Inhaber einer Familienaktiengesellschaft
31. Oktober
Zahlungstermin provisorische Rechnung laufendes Steuerjahr ohne Skonto
Laufend
Sie erhalten die Veranlagung und die definitive Steuerrechnung des Veranlagungsjahres (Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer). Sie haben allfällige Mehrbeträge gegenüber der provisorischen Rechnung innerhalb der auf der Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist zu begleichen.
Sie erhalten die Rückerstattung der Verrechnungssteuer für Fälligkeiten des Veranlagungsjahres.
Bei der provisorischen Steuerrechnung des aktuellen Jahres werden allfällige Anpassungen vorgenommen.
Fristverlängerung
Können Sie die Frist zur Abgabe der Steuererklärung aus bestimmten Gründen nicht einhalten, bitten wir Sie eine Fristverlängerung bei der Abteilung Steuern schriftlich zu beantragen.
