Öffentliche Auflage des Baugesuchs vom 20. Februar bis 23. März 2026
In der Auflagefrist können die Baugesuchsakten entweder physisch während den ordentlichen Bürozeiten auf der Abteilung Bau und Planung Unterentfelden oder auf der Webseite der Gemeinde Unterentfelden in digitaler Version eingesehen werden.
Allfällige Einwendungen gegen dieses Baugesuch sind vor Beendigung der öffentlichen Auflagefrist im Doppel an den Gemeinderat Unterentfelden zu richten. Für die Einhaltung der Einwendungsfrist ist der Poststempel ausschlaggebend.
| Bauherrschaft |
Eniwa AG, Industriestrasse 25, 5033 Buchs AG |
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Bauvorhaben |
Neubau Fernwärmeleitung und Hausanschluss |
| Standort |
Parzelle Nrn. 455 und 460 |
| Pläne |
Baugesuch Unterentfelden [pdf] Plan Fernwärme und Hausanschluss [pdf, 600 KB]
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