Öffentliche Auflage des Baugesuchs vom 27. März bis 27. April 2026
In der Auflagefrist können die Baugesuchsakten entweder physisch während den ordentlichen Bürozeiten auf der Abteilung Bau und Planung Unterentfelden oder auf der Webseite der Gemeinde Unterentfelden in digitaler Version eingesehen werden.
Allfällige Einwendungen gegen dieses Baugesuch sind vor Beendigung der öffentlichen Auflagefrist im Doppel an den Gemeinderat Unterentfelden zu richten. Für die Einhaltung der Einwendungsfrist ist der Poststempel ausschlaggebend.
| Bauherrschaft |
Heldner Sandro, Wohlenschwil |
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Bauvorhaben |
Energetische Sanierung, Balkonvergrösserung und Aussenwärmedämmung |
| Standort |
Parzelle Nr. 569 |
| Pläne |
Baugesuchsformular [pdf, 182 KB] |