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Öffentliche Auflage Verfügung Signalisierung Parkplatz für gehbehinderte Personen vom 14. August bis 14. September 2026

In der Auflagefrist können die Akten entweder physisch während den ordentlichen Bürozeiten auf der Abteilung Bau und Planung Unterentfelden oder auf der Webseite der Gemeinde Unterentfelden in digitaler Version eingesehen werden.

Allfällige Einsprachen gegen diese Signalisation sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau vom 14. August bis 14. September 2026 im Doppel an den Gemeinderat Unterentfelden zu richten. Für die Einhaltung der Einwendungsfrist ist der Poststempel ausschlaggebend.

Behörde

Gemeinderat Unterentfelden

Bauvorhaben

Signalisierung Parkplatz für gehbehinderte Personen

Parzelle

Nr. 4

Lage Parkplatz Frei- und Hallenbad Entfelden
Pläne Visualisierung Parkplatz Badi [pdf, 67 KB]