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Feuerwerksverbot am 1. August 2026

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der aktuell hohen Waldbrandgefahr gilt im Kanton Aargau seit dem 24. Juni 2026 die Gefahrenstufe 4 (grosse Waldbrandgefahr). Der Kanton hat ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. Auch ausserhalb dieser Bereiche besteht ein erheblich erhöhtes Brandrisiko.

In der Gemeinde Unterentfelden dürfen Feuerwerkskörper grundsätzlich nur am 31. Juli und 1. August sowie am 31. Dezember sowie 1. Januar abgebrannt werden. An allen anderen Tagen ist das Abbrennen von Feuerwerk nicht erlaubt.

Der Gemeinderat Unterentfelden hat deshalb am 27. Juli 2026 beschlossen, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am 31. Juli und 1. August 2026 auf dem gesamten Gemeindegebiet zu verbieten. Damit soll die Gefahr von Bränden reduziert werden. Der Start von Himmelslaternen, Ballonen mit Teelichtern und anderen Fluggeräten mit offener Flamme ist ebenfalls untersagt.

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und das Einhalten des Verbots.