Abstimmungen / Wahlen
Wahlen und Abstimmungen von Bund, Kanton, Bezirk, Kreis und Gemeinden finden in der Regel an den Blankoabstimmungsdaten des Bundes statt. Gewöhnlich handelt es sich um vier Termine im Jahr.
Die Verantwortung für die Durchführung liegt beim Wahlbüro. Die Unterlagen für Abstimmungen werden frühestens vier und spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag per Post den Stimmberechtigten zugestellt.
Stimm- und Wahlrecht
Wer mindestens 18 Jahre alt ist, das Schweizer Bürgerrecht besitzt, in Unterentfelden wohnt und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht (oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird), kann an eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Unter diesen Voraussetzungen kann auch ein Referendum ergriffen oder eine Initiative lanciert werden und beides unterzeichnet werden.
Um an Abstimmungen teilzunehmen braucht man sich nirgends zu registrieren. Dies erfolgt von Amtes wegen im Stimmregister der Wohngemeinde, sobald die Stimmrechtsvoraussetzungen erfüllt sind.
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer müssen sich hingegen registrieren lassen.
Stimmabgabe an der Urne
An Abstimmungs- oder Wahlsonntagen ist die Urne von 9.00 bis 9.30 Uhr im Gemeindehaus Unterentfelden geöffnet.
Ehegatten und eingetragene Partner dürfen einander an der Urne bei gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
Briefliche Stimmabgabe
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich
- Die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel sind in das amtliche Stimmzettel-Kuvert zu legen, das Stimmzettel-Kuvert ist anschliessend zuzukleben
- Der Stimmrechtsausweis ist im vorgegebenen Feld zu unterzeichnen und gemeinsam mit dem Stimmzettel-Kuvert so ins Antwort-Kuvert zu legen, dass die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint
- Das Antwort-Kuvert kann in den Gemeindebriefkasten geworfen werden oder per Post zugestellt werden. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen. Die letzte Leerung des Briefkastens des Gemeindehauses ist um 9.30 Uhr am Wahl- und Abstimmungssonntag. Verspätet eingegangene Kuverts werden nicht gezählt.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:
- Ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benutzt wird;
- Die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt;
- Die Stimmzettel nicht in das Stimmkuvert gelegt werden;
- Der Wille auf dem Stimmzettel nicht erkennbar ist.