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Bächlihalle

Zweckbestimmungen und Benützungsrecht

Die Bächlihalle steht für Anlässe, Proben, Kurse, Vorträge, Versammlungen und Aufführungen kultureller, musikalischer und sportlicher Richtung zur Verfügung. Für Hochzeitsfeiern oder Geburtstagsfeste etc. wird die Bächlihalle nicht vermietet.

Benützungspriorität haben der Reihe nach:

  • die politische Gemeinde
  • die Gemeindeschule
  • die ansässigen Vereine/Institutionen
  • auswärtige Organisationen
  • Privatpersonen

Jedem Ortsverein steht die Halle für die traditionellen Jahresaufführungen unentgeltlich zur Verfügung.

Reservationsverfahren

Interessierte Personen haben rechtzeitig bei der Abteilung Zentrale Dienste das Gesuchsformular [docx, 33 KB] einzureichen. Für die Ausstellung der Bewilligung ist die Abteilung Zentrale Dienste zuständig.

Benützungsvorschriften

Für die Benützung der Bächlihalle gelten folgende Vorschriften:

Die Benützung darf nur zu den bewilligten Zeiten erfolgen. Übungen mit Geräten, die eine Beschädigung von Halle oder Mobiliar bewirken könnten, sind untersagt. Generell verboten ohne Ausnahme sind Ballsportspiele. Allfällige Schäden sind der Abteilung Bau und Planung zu melden und werden auf Kosten der veranstaltenden Person behoben.

Eine allfällige Nichtbenützung der Halle ist der Abteilung Zentrale Dienste frühzeitig zu melden. Bereits erbrachte Leistungen werden der bewilligungsinhabenden Person in Rechnung gestellt.

Übergabe und Rücknahme der Halle

Die Übergabe und die Rücknahme der Halle erfolgt durch die Abteilung und Bau und Planung im Beisein der veranstaltenden Person. Die veranstaltende Person wird darum gebeten, sich spätestens zwei Wochen vor dem Anlass bei der Abteilung Bau und Planung zu melden, um die Schlüsselübergabe zu vereinbaren. Die Rückgabe hat in gereinigtem Zustand zu erfolgen.

Haftung

Für Schäden und daraus entstehende Folgen im Zusammenhang mit einer Veranstaltung in der Bächlihalle lehnt die Gemeinde Unterentfelden jegliche Haftung vollumfänglich ab. Die veranstaltende Person ist für die Einhaltung der Brandschutzrichtlinien gemäss Merkblatt der AGV verantwortlich.

Benützungsgebühren

Die Benützungsgebühren der Bächlihalle richten sich nach dem Anhang I zum Benützungsreglement [pdf, 358 KB]. Über allfällige Ausnahmen entscheidet die Abteilung Zentrale Dienste. Die Gebühren werden nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt.

 

Benützungsreglement und weitere Dokumente

Benützungsreglement Bächlihalle [pdf, 358 KB]

Bächlihalle Benützungsreglement Zusatz.pdf [pdf, 47 KB]

Parkordnung Bächlihalle.pdf [pdf, 116 KB]

Merkblatt AGV temporäre Veranstaltungen.pdf [pdf, 229 KB]