Meldepflicht der Vermieter (Drittmeldepflicht)
Gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz sind Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern den Einwohnerdiensten zu melden. Es stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, diese sogenannten Drittmeldungen bequem elektronisch zu übermitteln:
- Kleinere und mittlere Liegenschaftsverwaltungen oder Vermieter sowie Logisgeber können ihre Meldung über den folgenden Weblink vornehmen: https://www.drittmeldung.ch
- Grössere Liegenschaftsverwaltungen können in ihrer Fachapplikation eine Funktion zur Übermittlung der Drittmeldungen integrieren, wenn sie an sedex (secure data exchange) angebunden sind. Wer sich für diese Variante entscheidet, soll mit dem Bundesamt für Statistik, Neuchâtel, Telefon 0800 866 700 oder harm@bfs.admin.ch Kontakt aufnehmen.
Mit der Drittmeldepflicht können Sie Ein- und Auszüge Ihrer Mieterinnen und Mieter sowie Logisnehmerinnen und Logisnehmer online an die Gemeinde melden. Die Meldung erfolgt an die Gemeinde, in welcher Ihre zu vermietende Liegenschaft steht. Dadurch können Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern schneller und medienbruchfrei verarbeitet werden.