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Hundetaxe

Seit 1. Mai 2012 ist das neue Hundegesetz in Kraft. Die wichtigsten Punkte sind folgend aufgeführt:

  • Für alle Hunde ab dem Alter von 3 Monaten muss die Hundetaxe bezahlt werden.
  • Für den Bezug der Hundesteuer von CHF 120.00 ist jeweils die Wohngemeinde zuständig.
  • Die Hundesteuer ist bis zum 31. Mai des laufenden Jahres zu bezahlen.
  • Für bestimmte Hunde (z. Bsp. Blindenhunde, Rettungshunde) gilt im Kanton Aargau eine Steuerbefreiung.
  • Änderungen (Tod oder Verkauf des Hundes) müssen innert 10 Tagen dem AMICUS sowie der Abteilung Zentrale Dienste gemeldet werden.
Antworten auf Fragen und weitere Informationen finden Sie auf folgender Webseite des Kantons Aargau oder in unserem Online-Schalter

 

Hundegesetz

Hundeverordnung 

Handbuch Hundehalter [pdf, 894 KB]

Hunde im Aargau [pdf, 3.1 MB]