Hundehaltung
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Bei einer Ersthundehaltung müssen Sie sich als Hundehalter/-in registrieren: Als Ersthundehalter/-in registrieren - Kanton Aargau
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Für alle Hunde ab dem Alter von 3 Monaten muss die Hundetaxe bezahlt werden.
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Für den Bezug der Hundesteuer von CHF 120.00 ist jeweils die Wohngemeinde zuständig.
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Die Hundesteuer ist bis zum 31. Mai des laufenden Jahres zu bezahlen.
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Für bestimmte Hunde (z. Bsp. Blindenhunde, Rettungshunde) gilt im Kanton Aargau eine Steuerbefreiung.
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Änderungen (Tod oder Verkauf des Hundes) müssen innert 10 Tagen dem AMICUS sowie der Abteilung Zentrale Dienste gemeldet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Aargau.