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Fundbüro

Das Fundbüro Unterentfelden ist an das internetbasierte Fundsystem "Fundservice Schweiz" (https://www.easyfind.ch/) angeschlossen. Durch den elektronischen Datenabgleich wird die Fundsachenvermittlung deutlich vereinfacht.

Verlust eines Gegenstandes
Haben Sie etwas verloren? Klicken Sie auf den Link easyfind und suchen Sie bequem von Zuhause aus oder senden Sie online eine Verlustmeldung.
 
Auch ohne Internet

Bürgerinnen und Bürger, die das elektronische Angebot nicht nutzen möchten oder über keinen Internetzugriff verfügen, können verlorene Gegenstände weiterhin bei der Abteilung Zentrale Dienste melden.

Finderlohn

Wenn Ihnen der verlorene Gegenstand zurückgegeben werden kann, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn. Handelt es sich beim Fundgegenstand um Diebesgut, hat der Finder keinen Anspruch auf einen Finderlohn. Bei Fund in einem bewohnten Hause oder in einem öffentlichen Gebäude wird der Hausherr, der Mieter oder die Anstalt als Finder betrachtet, hat aber keinen Finderlohn zu beanspruchen.

Auffinden eines Gegenstandes
Wenn Sie eine verlorene Sache finden, müssen Sie die Eigentümerin/den Eigentümer benachrichtigen oder, wenn Sie diese/diesen nicht kennen, den Fundgegenstand bei der Abteilung Zentrale Dienste zu Handen des Fundbüros abgeben. Zur Anzeige an das Fundbüro sind Sie verpflichtet, wenn der Wert der Sache offenbar 10 Franken übersteigt.
 
Schweizerische Tiermeldezentrale
Falls Sie ein Tier vermissen oder eines gefunden haben, können Sie dies via www.stmz.ch (Online-Datenbank der Schweizerischen Tiermeldezentrale) melden.
 
Rechtliches
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (Art. 720ff) regelt den Umgang mit Fundgegenständen.