Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten
Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird. Es muss ein Personalausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt.
Gebühr der Beglaubigung der Unterschrift: pro Unterschrift CHF 20.00
Gebühr der Beglaubigung von Dokumenten: für die erste Seite CHF 10.00, pro weitere Seite CHF 5.00