Alimentenbevorschussung (Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder)
Kommt ein unterhaltspflichtiger Elternteil seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Kindern nicht nach, so kann ein Gesuch um Alimentenbevorschussung eingereicht werden. Die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen dient dem Kindeswohl und soll die finanziellen Folgen mindern.
Zuständig für die Beurteilung der Alimentenhilfe ist der Bereich Sozialhilfe der Abteilung Soziale Dienste.