Meldung als Tagesfamilie
Eine Person oder Familie, die Kinder betreut, wird zur meldepflichtigen Tagesfamilie, falls:
- sie Kinder unter 12 Jahren betreut und
- die Betreuung gegen Entgelt erfolgt.
Nicht als Tageskinder gelten:
- eigene Kinder
- Kinder, deren Eltern zum engeren Verwandtenkreis gehören
- Kinder, welche zu Besuch weilen
- Kinder, welche ausschliesslich den Mittagstisch (11:30 – 13:30 Uhr) besuchen
Die Meldepflicht gilt für die Tagesfamilie, nicht für das/die Betreuungsverhältnis/se. Wenn ein Tageskind bei der Tagesfamilie übernachtet, ist situationsabhängig zu prüfen, ob eine Meldepflicht vorliegt, oder ob es sich aufgrund der Umstände um ein bewilligungspflichtiges Wochen- bzw. Dauerpflegeverhältnis handelt.
Werden während mehr als 20 Stunden Kinder betreut und sind zumindest zeitweise mehr als fünf Kinder anwesend, so untersteht die Tagesfamilie den Bestimmungen über Krippen bzw. Horte (auch wenn die Betreuung unentgeltlich erfolgt).
Es wird empfohlen, sich als Tagesfamilie dem Verein "Die Tagesfamilie" anzuschliessen www.dietagesfamilie.ch/
Vorgehen
Falls Sie meldepflichtig sind, gilt folgendes Vorgehen:
- Sie füllen das Meldeformular für Tagesfamilien vollständig aus und unterzeichnen es.
- Sie besorgen sich einen Strafregisterauszug (Privatauszug).
- Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Meldeformular senden Sie inklusive Strafregisterauszug, Lebenslauf sowie allfälligen Kursbestätigungen/Arbeitszeugnissen im Zusammenhang mit Kinderbetreuung an die Abteilung Zentrale Dienste der Gemeinde Unterentfelden.
Die Aufsicht untersteht der Schweigepflicht. Alle Ihre Informationen und Daten werden vertraulich behandelt.
Preis: gratis