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Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang

Sara Schibli wurde am 3. März 2024 von der Stimmbevölkerung als neue Gemeinderätin für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 gewählt. Aufgrund der Unvereinbarkeit mit ihrem Amt als Mitglied in der Finanzkommission hat sie beim Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) des Kantons Aargau ihre vorzeitige Demission als Mitglied der Finanzkommission eingereicht. Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl für ein Mitglied der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 auf Sonntag, 9. Juni 2024 festgelegt.

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Abteilung Zentrale Dienste bis zum 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis spätestens am Freitag, 26. April 2024, 12.00 Uhr, einzureichen. Die erforderlichen Formulare können bei der Abteilung Zentrale Dienste bezogen werden (Tel. 062 737 03 30 / zentraledienste@unterentfelden.ch). Die Gemeindeverwaltung wird aufgrund der Auslagerung der Informatikstrukturen am 26. April 2024 geschlossen sein. Die Leerung des Briefkastens um 12.00 Uhr wird gewährleistet.

Kommt es am angekündigten Termin zu einer Urnenwahl, werden die Namen der Vorgeschlagenen den Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beiliegenden neutralen Informationsblatt bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang auch jede nicht angemeldete, in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Werden für die Finanzkommission bis zum 44. Vortag weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl des zu vergebenden Sitzes nicht, wird der oder die Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Anmeldeformular 1. Wahlgang Finanzkommission [pdf, 74 KB]