Navigieren in Unterentfelden

Eigentümer- und Mieterwechsel

Mit der Drittmeldepflicht können Sie Ein- und Auszüge Ihrer Mieter/innen sowie Logisnehmer/innen online an die Gemeinde melden. Die Meldung erfolgt an die Gemeinde, in welcher Ihre zu vermietende Liegenschaft steht. Gemäss Gesetz beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Datum des Ein- resp. Auszuges.

Drittmeldepflicht (drittmeldung.ch)

Jeder Eigentümer- / Mieterwechsel ist der Eniwa AG zu melden, sofern eine Zwischenabrechnung erstellt werden muss. Dafür ist der abgelesene Zählerstand und der Stichtag bekannt zu geben.

Umzug (eniwa.ch)