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Zahlungsaufschub / Ratenzahlung

Für das Inkasso der Kantons-, Gemeinde-, Kirchen- und Feuerwehrsteuern ist die Abteilung Finanzen zuständig. Das Veranlagungsverfahren inklusive der Rechnungsstellung erfolgt durch die Abteilung Steuern.
Sie haben die Möglichkeit, bei der Abteilung Finanzen schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss enthalten:
Mietvertrag, Einkommensbelege/Lohnausweise, Krankenkassenrechnung, Ratenhöhe und Termine der vorgesehenen Zahlungen.

Das Gesuch muss eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.

Gesuch um Zahlungsaufschub oder um Ratenzahlung [pdf, 196 KB]

Alternativ ist es auch möglich, dass Gesuch direkt online einzureichen: Ratenzahlung für Kantons- und Gemeindesteuern beantragen - Kanton Aargau