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Beglaubigungen

Unterschriftsbeglaubigungen

Es gilt folgende Punkte zu beachten:

  • Die Person, welche eine Unterschriftsbeglaubigung wünscht, muss persönlich am Schalter der Abteilung Zentrale Dienste erscheinen.
  • Es ist ein gültiger Personalausweis (z. B. Identitätskarte, Pass, Führerausweis) mitzubringen.
  • Die Unterschrift ist erst vor Ort zu leisten.

Beglaubigung von Kopien

Es gilt folgenden Punkt zu beachten:

  • Das Originaldokument ist der Abteilung Zentrale Dienste für die Erstellung der Kopie zu übergeben.