Bewilligung der Wirtetätigkeit und Verlängerung der Öffnungszeiten
Die Grundlagen sind im Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken (Gastgewerbegesetz, GGG) geregelt.
Wirten / Gastwirtschaft
Informationen zur Wirtetätigkeit lassen sich unter folgendem Link finden:
Ausschank und Verkauf von Spirituosen
Für den Ausschank und den Verkauf von Spirituosen, Spirituosenmischgetränken (Alcopops) und Weinen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 15 Prozent erteilt das Amt für Verbraucherschutz eine Kleinhandelsbewilligung.
Gesuch um Verlängerung der Öffnungszeiten für einen bestimmten Anlass: