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Bewilligung der Wirtetätigkeit und Verlängerung der Öffnungszeiten

Die Grundlagen sind im Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken (Gastgewerbegesetz, GGG) geregelt.

Wirten / Gastwirtschaft

Informationen zur Wirtetätigkeit lassen sich unter folgendem Link finden:

Link zur Wirtetätigkeit

Ausschank und Verkauf von Spirituosen

Für den Ausschank und den Verkauf von Spirituosen, Spirituosenmischgetränken (Alcopops) und Weinen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 15 Prozent erteilt das Amt für Verbraucherschutz  eine Kleinhandelsbewilligung.
 
Gesuch um Verlängerung der Öffnungszeiten für einen bestimmten Anlass:

Gesuch um Verlängerung der Öffnungszeiten.pdf [pdf, 24 KB]