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Familienergänzende Kinderbetreuung

Die Gemeinde Unterentfelden gewährt sorgeberechtigten Eltern je nach wirtschaftlichen Verhältnissen einen finanziellen Beitrag an die Kinderbetreuungskosten ab Januar 2015. Massgebend ist das von der Gemeindeversammlung am 1. Dezember 2014 erlassene Reglement.

Basis für die Berechnung bildet die letzte rechtskräftige Steuerveranlagung. Gesuchstellende und dessen/deren Partner/in verpflichten sich, die jährliche Steuerveranlagung jeweils termingerecht einzureichen.

Das massgebende Einkommen besteht aus dem steuerbaren Einkommen und 20% des steuerbaren Vermögens.

Massgebend für die Beurteilung des Anspruches sind die persönlichen und familiären Verhältnisse zum Zeitpunkt, in welchem das Gesuch gestellt wird. Die sorgeberechtigten Eltern/Elternteile sowie die minderjährigen Kinder müssen den gesetzlichen Wohnsitz in der Gemeinde Unterentfelden haben.

Während des Pilotprojekts „Frühe Förderung und Integration 2021-2023“ erweitert die Gemeinde Unterentfelden die finanziellen Beiträge an die familienergänzenden Kinderbetreuungskosten. In dieser Zeit (August 2021 bis Dezember 2023) können Gesuche um finanzielle Unterstützung auch für Spielgruppen gestellt werden. Ein Arbeits- oder Ausbildungsnachweis wird für die Subventionierung der Spielgruppenbesuche nicht vorausgesetzt.

Kinderbetreuung [pdf, 33 KB]

Kinderbetreuung Infoblatt UE [pdf, 127 KB]

Gesuch um Beitrag an die familienergänzende Kinderbetreuung [pdf, 20 KB]