Kindes- und Erwachsenenschutz (KES)
Auftrag
Die Abteilung Soziale Dienste, Bereichsleitung Beistandschaften, übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Sozialarbeit Aufträge der Kindes- und Erwachsenen-schutzbehörde KESB (Familiengericht Aarau). Gesetzliche Grundlage ist das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB).
Details
Im Einzelnen übernimmt die Bereichsleitung Beistandschaften folgende Aufgaben:
- Abklärungen: Prüfung von Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen
- Mandatsführung von Beistandschaften (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) sowie Erziehungsaufsichten für Kinder
- Umsetzung behördlicher Massnahmen (Platzierungen, Klinikeinweisungen) im Rahmen der Mandatsführung
- Abklärung von Vaterschaften und Gesuche um Erteilung gemeinsamer elterlicher Sorge
- Erstellung von Berichten im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) betreffend Kinderzuteilung, Namensänderung und Adoption
- Führung der Pflegekinderaufsicht
- Mitwirkung bei Kriseninterventionen
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Soziale Dienste.