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Baugesuch

Baubewilligungsverfahren

Baubewilligungspflichtig sind alle Gebäude und gebäudeähnliche Bauten sowie alle weiteren künstlich hergestellten und mit dem Boden fest verbundenen Objekte sowie auch Hütten, Buden, Baracken, Kioske, Waren- und andere Automaten, Schaukästen und dergleichen. Tiefbauten, Parkplätze, Wohnwagen, die länger als 2 Monate auf dem gleichen Grund stehen. Terrainveränderungen von mehr als 80 cm Höhe oder mehr als 100 m2 Fläche; Ablagerungen und Deponien; Freizeit- und andere Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung.

Ebenfalls bewilligungspflichtig sind Nutzungsänderungen (z.Bsp. Estrich in Wohnraum).

Das Baugesuch wird nach Eingang der vollständigen Akten während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Die Publikation erfolgt jeweils im Landanzeiger. Redaktionsschluss ist am Dienstag um 12.00 Uhr. Vor der Aufgabe der Publikation müssen die gestellten Profile abgenommen werden. Wir bitten Sie deshalb, das Baugesuch bereits am Donnerstag oder Freitag der Vorwoche der Abteilung Bau und Planung einzureichen.

Nach Prüfung des Projektes durch die Abteilung Bau und Planung beschliesst der Gemeinderat über das Baugesuch. Bei allfälligen Einwendungen muss eine Einwendungsverhandlung durchgeführt werden. Die Verfahrensdauer verlängert sich, wenn kantonale Baubewilligungen eingeholt werden müssen.

Ab 1. Januar 2012 hat der Gemeinderat beschlossen für "kleinere" Bauvorhaben ein vereinfachtes Baubewilligungverfahren nach § 61 BauG und § 50 BauV durchzuführen. Weitere Ausführen können dem Merkblatt vereinfachtes Verfahren [pdf, 19 KB] entnommen werden.

Kompetenzaufteilung Gemeinde - Kanton

Grundsätzlich ist die Standortgemeinde für das Baubewilligungsverfahren zuständig.

Die Abteilung für Baubewilligungen (AfB) prüft Gesuche, die aufgrund von § 63 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) einer kantonalen Bewilligungen oder Zustimmung bedürfen.

Baugesuchseingaben

Dem Merkblatt für Baugesuchseingaben  [PDF, 20.0 KB] können entnommen werden, welche Dokumente dem Baugesuch beigelegt werden müssen.

Die Abteilung Bau und Planung beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.

Baugesuchsformulare